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Gemeindeleben unter Corona-Bedingungen 2021 Merkblatt „Inzidenzstufe 2“

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Das Gemeindeleben konnte vor den Sommerferien wieder an Fahrt aufnehmen. Wie gut! “Aber an was muss ich denken, was muss ich bedenken, wenn ich eine Veranstaltung planen und durchführen will,” das fragen sich viele beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling. Hennig Stachel, Baukirchmeister hat alles in einem Merkblatt zusammengefasst.

Merkblatt für Gruppenleiter Juni 2021 zum download

 

Gemeindeleben unter Corona-Bedingungen 2021
Merkblatt „Inzidenzstufe 2“

für Leiterinnen und Leiter von Gruppen, Kreisen und Gottesdiensten

 

Gottesdienste

Outdoor: Es gilt eine Maskenpflicht mit Alltagsmasken. Der Gemeindegesang ist mit Masken erlaubt, alle Personen müssen einen Abstand 2m zu allen anderen Personen anderer Haushalte einhalten.

Indoor: Es gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Masken. Der Gemeinde-gesang ist untersagt. Der Abstand von 1,5m zu allen Personen anderer Haus-halte für Besucher und 2,0m für alle Sänger*innen ist einzuhalten.

Von jedem Gottesdienst wird eine besondere Rückverfolgbarkeit erstellt. Ein Negativtestnachweis ist für Gottesdienste nicht erforderlich.

 

Gruppen / Kreise

Es dürfen sich beliebig viele Personen aus 3 Haushalten ohne Testnachweis oder bis zu 10 Personen aus beliebigen Haushalten mit negativen Testnachweis treffen. Immunisierte Personen dürfen jederzeit hinzukommen.

Testnachweise sind bei mir als 3 unter-schiedlichen Haushalten von allen Personen vorzulegen.

Für jeden Raum in unseren Gebäuden haben wir eine maximale Anzahl von Personen festgelegt, die sich zur gleichen Zeit darin aufhalten dürfen. Hier sind ständige Abstandsregeln einzuhalten.

Die maximale Anzahl an Personen in einem Raum gilt unabhängig von der Immunisierung.

 

Musik / Musikunterricht

Outdoor: Musikunterricht ist mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ohne Personenbegrenzung erlaubt.

Indoor: Musikunterricht ist mit bis zu 20 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolg-barkeit erlaubt.

 

Masken / Abstand / Lüftung

Wenn Ihre Gruppenmitglieder sich durch die Räumlichkeiten bewegen, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Auf dem Sitzplatz kann er abgenommen werden.

In jeder Situation ist darauf zu achten, dass ein Abstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern eingehalten wird. Das gilt insbesondere für den Abstand zwischen den Sitzplätzen.

Bitte sorgen Sie durchgehend für eine gute Durchlüftung.

 

 

 

 

Speisen und Getränke

Outdoor: Bei einer einfachen Rückverfolg-barkeit (Anwesenheitsliste) dürfen Speisen und Getränke konsumiert werden.

Indoor: Bei einer besonderen Rückverfolgbarkeit (mit Sitzplan) und einem negativen Testnachweis dürfen Speisen und Getränke konsumiert werden.

Singen / Bewegungsaktivitäten

Auf gemeinsames Singen muss verzichtet werden. Gleiches gilt für Aktivitäten, bei denen sich Teilnehmer im Raum bewegen oder sich berühren.

 

Dokumentation

Bei allen Veranstaltungen ist die Teilnahme zu dokumentieren. Teilnahmekarten und Anwesenheitslisten werden von den Küstern zur Verfügung gestellt.

Teilnehmende werden gebeten, darauf ihren Namen und ihre Kontaktdaten zu notieren. Die Unterlagen werden von der Gruppenleitung eingesammelt und in einen verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des BZ oder des Gemeindebüros geworfen. Auf dem Umschlag ist durch die Leiterin oder den Leiter zu vermerken:

  • Name der Veranstaltung
  • Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung

  

Getestet / geimpft / genesen

Eine Personen gilt als getestet, wenn ein zugelassener medizinischer Test , der zu Beginn der Veranstaltung max. 24 Stunden alt ist, vorgelegt werden kann.

Im Handel erhältliche Selbsttests sind unter keinen Umständen als Ersatz für einen „Bürgertest“ anzusehen.

Als geimpft gilt eine Person, deren letzte notwendige Impfung mindestens 14 Tage her ist.

Als genesen gilt eine Person, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage, höchstens aber 180 Tage alt ist.

 

Gleichstellung

Wenn für ein Treffen ein negativer Testnachweis erforderlich ist, ist dieser durch einen Impfnachweis oder einen Nachweis über die Genesung gleichzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

Herausgeber:

Evangelische Kirchengemeinde Wesseling
Kronenweg 67
50389 Wesseling

Tel.: 02236 / 495 80
wesseling@ekir.de

 

Stand: Juni 2021