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Beginn des Wahlverfahrens am 15.09.2019
am 01. März 2020 wird das Presbyterium der Kirchengemeinde Wesseling neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 15.09.2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26.09.2019 Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Walverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben .Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit Ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke erhalten Sie im Gemeindebüro, Kronenweg 67 und im Foyer der Kirchen.