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Amtseinführung des neu gewählten Presbyteriums

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Erfinderisch werden die Menschen zu Corona-Zeiten. Viele Fragen werden aufgeworfen – was geht noch und was geht nicht mehr? Da gilt es alles in den Blick zu nehmen, Unsicherheiten auszuhalten und natürlich auch die Frage: Kann das neu gewählte Presbyterium jetzt überhaupt in sein Amt eingeführt werden, wenn kein Gottesdienst stattfindet? Ja, es kann.

Möglich macht das ein Beschluss des Kreissynodalvorstandes zum Umgang mit der Einführung während der Corona-Epidemie. Die neu gewählten Mitglieder in den Presbyterien des Kirchenkreises Köln-Süd gelten mit Ablauf des 22. März 2020 als eingeführt, sofern sie das Amtsgelübde gemäß § 27 Absatz 2 PWG mündlich, schriftlich oder per-E-Mail mit einer Ablichtung des unterschriebenen Gelübdes gegenüber dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden abgegeben haben oder an ihr Gelübde gemäß § 27 Absatz 2 letzter Satz PWG erinnert wurden. Die Erinnerung gilt für Mitglieder des Presbyteriums, die bereits dem alten Presbyterium angehörten. Das alles hat die Wesselinger Gemeinde ordnungsgemäß durchgeführt. Folgende Mitglieder des Presbyteriums wurden somit zum 22. März 2020 in ihr Amt eingeführt:

  1.  Bach, Helga
  2.  Cramer, Wiebke
  3.  Dreher, Manueal
  4.  Fey, Katrin
  5.  Friebe, Klaus
  6.  Gerbatsch, Swen-Marco
  7.  Kämmerer, Michael
  8. Plötzke, Guido
  9.  Stachel, Henning,
  10.  Stebner-Rötinger, Gabriele
  11.  Wieland, Markus.

Sobald wieder reguläre Gottesdienste gefeiert werden können, wird die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter in einem feierlichen Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.