# 07 Infos aus der Presbyteriumssitzung am 24.08.2021
„3G-Regel“ – neue Regeln oder neues Chaos?
Mit Wirkung zum 20.08.2021 hat die Landesregierung NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese ist deutlich kürzer ausgefallen als die zuletzt bis dahin gültige Verordnung und bringt eine Reihe Veränderungen mit sich.
Der Grundsatz des vergangenen Winters „Wir bleiben zuhause“ ist der Maßgabe „Zurück zur Normalität“ gewichen. Doch was ist Normalität? Einkaufen, Gottesdienste feiern, sich mit Freunden und Familie treffen soll wieder möglichst uneingeschränkt möglich sein – dafür passen wir mehr aufeinander auf! Die sogenannte „3G-Regel“ ist in aller Munde: getestet, geimpft oder genesen – dann ist fast alles wieder möglich. Und doch ist es gar nicht so einfach, wenn man es sich genauer ansieht. Denn nur, wenn alle Teilnehmenden einer Veranstaltung diesen Regeln entsprechen, dürfen die Regeln ein Stück weit gelockert werden.
Konkret hat das Presbyterium zur Vereinheitlichung folgenden Beschluss gefasst:
Für alle Treffen und alle Gottesdienste ist ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein aktueller Bürgertest (max. 48 Stunden alt, kein „Selbst“-Test“) zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Die Einhaltung der bekannten AHA-Regeln gilt zudem weiterhin (Abstand, medizinische Maske, Hygiene, …)
Warum hat sich das Presbyterium so entschieden? Um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, auch wenn es keinen 100-prozentigen Schutz gibt. Allen Mitgliedern des Presbyteriums ist bewusst, dass diese Entscheidung auch Unverständnis und Verärgerung hervorrufen kann. Alle Besucher eines Gottesdienstes müssen nun kontrolliert werden, der Aufwand ist erhöht und wer keinen Nachweis vorlegen kann, darf nicht zum Gottesdienst reingelassen werden. Diese Vorgabe gilt natürlich auch für alle Gruppen und Kreise.
Wir bitten daher, bringen Sie uns Ihren Nachweis und Ihren Personalausweis mit: Impfpass, digitales Impfzertifikat, Genesungszertifikat, Bürgertest-Nachweis, … Wir prüfen diese Unterlagen dann am Eingang zur Kirche.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Presbyteriums und vor allem der Baukirchmeister Henning Stachel per Email für Fragen unter henning.stachel@ekir.de zur Verfügung.
Nachbesetzung zweier offener Stellen im Presbyterium
Mit Wirkung zum 23.08.2021 hat Frau Helga Bach ihr Amt als Presbyterin der Kirchengemeinde Wesseling aus persönlichen Gründen niedergelegt. Bereits im Zuge der Bekanntmachung der Stellenbesetzung des Küsteramtes ist unser „neuer“ Küster Swen Gerbatsch Ende Mai aus dem Presbyterium ausgeschieden.
Das Presbyterium hat zwei Menschen in seiner Sitzung kennengelernt. Diese nehmen an der Presbyteriums-Tagung Anfang September in Nümbrecht teil. Anschließend wird die Nachbesetzung der Stellen final entschieden. Die Einführung der neuen Presbyter und Entpflichtung von Helga Bach wird im Herbst stattfinden.
Benefizkonzert zugunsten der Flutofer
Unser Kantor Thomas Jung hat den Vorschlag gemacht, im September mehrere Benefizkonzerte zugunsten der Flutofper des Starkregens vom Juli zu veranstalten. Diese sollen an folgenden Tagen stattfinden:
- September 2021
Erweiterte Mittwochsmusik in der Kreuzkirche unter Mitwirkung des Braunsfelder Bläserchores
- September 2021
Beginn der Kirchenmusiktage Rhein-/Erft: Doppelkonzert mit Lambert Kleesattel.
- September 2021
Konzertanter Gottesdienst mit Schwerpunkt Kammermusik und erweitertem Nachspiel.
- Im Laufe des September 2021
Gottesdienst mit Nadja Bulatovic und vierhdg. Klavier-/Orgelprogramm.
Auf offenes Singen wird überall verzichtet.
Nach Beschluss des Presbyteriums werden die Diakonie-Kollekten aus diesen Benefizkonzerten sowie alle Diakonie-Kollekten aus den sonntäglichen Gottesdiensten bis einschließlich 26. September 2021 dem Spendenzweck „Gemeinden helfen Gemeinden“ zugutekommen.
gez. 26.8.2021 Henning Stachel, Baukirchmeister